Antrag von Albert Hadda an die Reichskammer der bildenden Künste auf Rücknahme der Entscheidung über den Ausschluss aus der Schule, 1934.
Im November 1934 erhielt Albert Hadda, wie alle jüdischen Architekten in Deutschland, ein Schreiben von der Reichskammer der bildenden Künste, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass ihm die Ausübung seines Berufes fortan untersagt ist. Aber Albert beschloss zu kämpfen: Er legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Dieser blieb jedoch erfolglos und so musste er sich eine andere Möglichkeit suchen, Einnahmen zu erzielen. Im Auftrag der jüdischen Gemeinde begann er, an der jüdischen Schule am Rehdigerplatz 3 (ul. Żelazna 57) und für Juden, die sich auf die Auswanderung ins britische Mandatsgebiet Palästina vorbereiteten, Handwerkskurse durchzuführen. Über seine Beschäftigungszeiten geben die Einträge im Arbeitsbuch Auskunft, ohne das in Deutschland niemand beschäftigt werden durfte.